Unser Ziel
Ein gesundes Gleichgewicht erreichen und erhalten
Kostenerstattung
Durch meine Zusatzqualifikation als E-Zert Expertin Ernährungstherapie bin ich bei den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt. So ist in der Regel eine (anteilige) Kostenerstattung einer Ernährungstherapie möglich.
Die Anzahl der Beratungstermine, die bezuschusst werden, und die Höhe der jeweiligen Erstattungsleistung ist je nach Krankenkasse unterschiedlich.
Die meisten Krankenkassen fordern für eine Bezuschussung einen Kostenvoranschlag „Antrag auf Kostenerstattung“ für eine Ernährungstherapie. Gerne stelle ich Ihnen bereits vor Beratungsbeginn ein entsprechendes Schreiben aus.
Zudem brauchen Sie für Ihre Krankenkasse, nach ärztlicher Diagnose bzw. medizinischer Indikation, von Ihrer Arztpraxis ein Rezept oder eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für eine Ernährungstherapie. Eine entsprechende Vorlage für Ihren Arzt finden Sie unter dem Punkt Downloads.