Unser Ziel

Ein gesundes Gleichgewicht erreichen und erhalten

Ernährungstherapie gemäß § 43 SGB V

Die Ernährungstherapie erfolgt auf ärztlicher Zuweisung mit einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung/Überweisung/Rezept.

Für wen?

Die Ernährungstherapie richtet sich an Personen, die aufgrund einer Erkrankung ihre Ernährung umstellen sollten.

Wofür?

Die ernährungstherapeutische Beratung dient als ergänzende Maßnahme zur ärztlichen Behandlung.

Ziele der Therapie sind eine Verbesserung des Gesundheitszustands, die Linderung von Beschwerden und das Vermeiden von Begleit- und Folgeerkrankungen.

Mögliche Behandlungsfelder

  •  Übergewicht
  • Adipositas (inkl. Vor- und Nachsorge bei bariatrischer OP)
  • Fettstoffwechselstörungen
  • Gicht/Hyperurikämie
  • Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
  • Bluthochdruck
  • Binge Eating Störung
  • Magersucht
  • Bulimie
  • Untergewicht und Mangelernährung
  • Osteoporose
  • entzündliche Erkrankungen, z.B. entzündliche Arthrose, rheumatische Erkrankungen, Neurodermitis
  • Erkrankungen der Verdauungsorgane, z.B. Gastritis, Reizdarm, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn
  • Nahrungsmittelallergien (Milch, Ei, Soja, Nüsse,…)
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten (Fruktosemalabsorption, Histaminintoleranz, Laktoseintoleranz, Zöliakie/Sprue, Glutenunverträglichkeit)

Bei den aufgeführten Beratungsschwerpunkten habe ich lediglich eine Auswahl getroffen. Bei Fragen zu weiteren ernährungsabhängigen Erkrankungen sprechen Sie mich ebenfalls gerne an.

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