Pflichtinformationen für Klient/innen nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung §2 Abs.1 DL-InfoV

 

Angebotene Dienstleistungen
Ernährungsberatung und -therapie


Anbieterin der Dienstleistungen
Nina-Marieke Kohtz


Berufsbezeichnung

Ökotrophologin (Ernährungswissenschaftlerin) Master of Science (M.Sc.)
Anerkennung des akademischen Grades durch den Prüfungsausschuss der Christian-Albrechts Universität zu Kiel

BerufsVerband Ökotrophologie e.V. (VDOE)
Mitgliedschaft und Anerkennung als Ernährungsberaterin VDOE

Reuterstr. 161

53113 Bonn

Praxis
Gravenhorststraße 23

21335 Lüneburg Rotes Feld

Kontaktdaten
Telefon: 04131
-9962345
E
-Mail: info@nina-kohtz.de
Internet: www.nina
-kohtz.de


Berufshaftpflichtversicherung

Ullrich: Versicherungs- und Finanzservice

Inhaber: Holger Ullrich; Marspfortengasse 6; 50667 Köln

Die Deckungssummen betragen 3.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

 

Vereinbarungen zur Ernährungsberatung und -therapie


Leistungen und Vereinbarungen zur Ernährungsberatung und -therapie

  • Meine Ernährungsberatung und therapie ersetzt keine medizinische, psychologische oder psychiatrische Behandlung oder Therapie.
  • Ernährungsempfehlungen werden auf Basis einer zum Zeitpunkt der Beratung vorliegenden Diagnose, medizinischen Indikation und Anamnese gegeben. Für nach der Beratung auftretende Erkrankungen (inklusive Allergien, Unverträglichkeiten) wird, hinsichtlich der vorausgegangenen Ernährungsempfehlungen, keine Haftung übernommen.
  • Ernährungsberatung dient als Anleitung zur Selbsthilfe.
  • Eine empfohlene Ernährungsumstellung kann den Gesundheitsstatus verbessern. Ein Erfolg kann jedoch nicht garantiert werden.
  • Die Empfehlungen orientieren sich an den international vereinbarten Standards (D-A-CH-Referenzwerte), den aktuellen Leitlinien der Fachverbände Ernährung (Deutsche Gesellschaft für Ernährung DGE, aid infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e.V.) und medizinischen Fachverbänden.
  • Die Ernährungsberatung besteht aus Beratungsgesprächen. Gegen Aufpreis (je nach Zeitaufwand) können Zusatzleistungen, wie das Aufstellen eines individuellen Diätplanes erbracht werden.

 

Verbindliche Terminabsprachen
Eine Terminänderung oder -stornierung ist spätestens bis 24 Stunden vor dem vereinbarten
Termin online (s. Links in Terminbestätigungsmail), per E-Mail oder telefonisch vorzunehmen. Nicht entsprechend rechtzeitig abgesagte Termine - aus jedwedem Grund Krankheit, Corona eingeschlossen werden, in Höhe einer Ausfallpauschale (Schadensersatz für Terminausfall) in Rechnung gestellt. Diese beträgt 50% des Ausgangshonorars.

Bei sehr kurzfristigen Terminabsagen, weniger als 90 Minuten vor dem vereinbarten Termin und bei Nichtwahrnehmung eines Termins ohne Absage, werden 100% des Ausgangshonorars in Rechnung gestellt. Solche Ausfallpauschalen sind privat zu leisten. Sie werden nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen übernommen.


Schweigepflicht und -entbindung

  • Die Ernährungsberaterin/-therapeutin ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Ernährungsberatung und -therapie bekannt gewordenen Informationen des/der Klienten/in Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen der Ernährungsberaterin/-therapeutin und ihrem/ihrer Klienten/in

Im Einzelfall ist ein fachlicher Austausch zwischen der Ernährungsberaterin und - therapeutin Nina Kohtz und Kooperationspartnern im Rahmen einer multidisziplinären Therapie, wie z.B. dem behandelnden Arzt, Psychologen, Psychotherapeuten, gesetzlichen Betreuer, Erzieher o.Ä. im Sinne des Klienten/der Klientin erforderlich. Die Grundlage
hierfür bietet jedoch immer die Einwilligung des Klienten/der Klientin in Form einer schriftlichen Schweigepflichtsentbindung


Honorare der Ernährungsberatung und -therapie

  • Ernährungsanamnese (Erstberatung): 90,00 Euro (60 Minuten) für eine individuelle Ernährungsberatung/-therapie gemäß § 20 SGB V, § 43 SGB V
  • Folgeberatungen: jeweils 90,00 Euro (60 Minuten) für eine individuelle Ernährungsberatung/-therapie gemäß § 20 SGB V, § 43 SGB V. Nach individueller Absprache sind auch kürzere Termine möglich.
  • Extraleistungen (z.B. individuelle Ernährungs-/Diätpläne, Auswertung eines Ernährungstagebuchs, telefonische Beratung, Zwischen- und Abschlussberichte, z.B. für die Krankenkasse) - Preis jeweils nach zeitlichem Aufwand, mit Orientierung am
    Stundenhonorar: 90,00 Euro/h
  • Pauschalpreis 90,00 Euro für Verlaufsberichte für bariatrische OP


Zahlungsvereinbarungen

  • Die Zahlung der erfolgten Beratungsleistungen erfolgt zunächst aus privaten Mitteln auf Rechnung nach dem jeweiligen Termin, unabhängig von der Krankenkassenleistung
  • Der Gesamtbetrag ist 10 Tage nach Rechnungsstellung fällig
  • Auf nicht in diesem Zeitraum geleisteten Zahlungen, erfolgen maximal drei Mahnungen:
    1. Mahnung: nach Ablauf der Zahlungsfrist (10 Tage)

    2. Mahnung: 10 Tage nach Versand der 1. Mahnung.

    3. Mahnung: 7 Tage nach Versand der 2. Mahnung.

    Nach Ablauf der Frist (3. Mahnung) wird die Forderung an ein Inkassounternehmen
    abgegeben. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
  • Es besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit einer Abtretungserklärung gegenüber der Krankenkasse

Datenschutz

  • Vor dem ersten Termin wird proaktiv auf Datenverarbeitung und -schutz durch die Ernährungsberaterin/-therapeutin hingewiesen und nötige Zustimmung vom Klient/in eingeholt.
  • Bei Unklarheiten über die Datenverarbeitung und den Datenschutz, sind vom Klient/in proaktiv vor Einwilligung zu stellen.

Weiteres

  • Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen Pflichtinformationen (gem. §2 Abs.1 DL-InfoV) nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf
    dieses Formerfordernis.
  • Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
  • Ein Kostenvoranschlag stellt noch keine verbindliche Vertragsvereinbarung dar
  • Klient/innen wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten der Ernährungsberaterin/-therapeutin werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.


Gerichtsstand ist Lüneburg